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Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Reederei Wassermeier GmbH für Ausflugs- / Rundfahrten

1.     Allgemeines und Geltungsbereich


1.1.         Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) der Reederei Wassermeier GmbH (nachfolgend „RW“), vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Lida Wassermeier, Sielstraße 19c, 26316 Varel-Dangast, Tel.: 04451-862387, Email: reederei.wassermeier@ewe.net, gelten für die Verträge, die ein Verbraucher oder Unternehmer (nachfolgend „Kunden“) am Schalter oder über den Onlineshop von RW zum Kauf von Fahrkarten für die von RW angebotenen Ausflugsfahrten/Rundfahrten abschließt.

Für die RW-Geschäftsbereiche „Charterfahrten“ und „Seebestattungen“ gelten diese AGB nicht sondern eigene Geschäftsbedingungen.


1.2.         Verbraucher im Sinne dieser AGB ist gemäß § 13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

Unternehmer im Sinne dieser AGB sind auch Behörden, Körperschaften, Anstalten, Stiftungen, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, die bei Vertragsabschluss ausschließlich privatrechtlich handeln.


1.3.        Gegenüber Unternehmen gelten diese AGB in der zum Zeitpunkt der Beauftragung durch den Kunden gültigen bzw. in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass RW nochmals auf sie hinweisen muss. Verwendet der Unternehmer entgegenstehende oder ergänzende AGB wird deren Geltung hiermit widersprochen; sie werden nur dann Vertragsbestandteil, sofern RW den Bedingungen des Kunden ausdrücklich zugestimmt hat.


2.     Vertragsabschluss und Vertragsabschlussmodalitäten


2.1.         Der Vertrag kommt zwischen dem Kunden und RW zustande.


2.2.         Bei dem Kauf einer Fahrkarte am Schalter und an der Tageskasse erhalten die Kunden einen farbigen Chip, der sie für die Inanspruchnahme der erworbenen Leistung und zum Zugang an Bord berechtigt.


2.3.         Der Kunde kann Fahrkarten auch über den Online-Shop der RW erwerben. RW gibt mit Einstellung der Produkte in den Online-Shop ein verbindliches Angebot zum Vertragsabschluss über die angebotene Leistung ab. Der Kunde kann die im Onlineshop angebotenen Leistungen zunächst unverbindlich in den Warenkorb legen und seine Eingaben vor Abgabe einer verbindlichen Bestellung jederzeit korrigieren. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde durch Anklicken des Bestell Buttons das Angebot über die im Warenkorb des Kunden enthaltenen Produkte annimmt. Ehemalige Bestellungen des Kunden im Onlineshop sind aus Sicherheitsgründen nicht mehr über das Internet zugänglich und einsehbar.


2.4.         Die für den Vertragsabschluss und zur Vertragsdurchführung zur Verfügung stehende Sprache ist Deutsch.


3.     Widerrufsrecht


3.1.         Als Verbraucher steht dem Kunden im Falle von dem Abschluss von Fernabsatzverträgen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu.


3.2.         Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht ein Widerrufsrecht, soweit nichts anderes vereinbart ist, nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung der Leistung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Das Widerrufsrecht ist damit auch für Verträge ausgeschlossen, die den Verkauf von Tickets für termingebundene Freizeitveranstaltungen zum Gegenstand haben.


3.3.         Das Widerrufsrecht gilt nicht für Verbraucher, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses keinem Mitgliedsstaat der Europäischen Union angehören und deren alleiniger Wohnsitz und Lieferadresse zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses außerhalb der Europäischen Union liegen.


3.4.         Im Übrigen gelten für das Widerrufsrecht die Regelungen, die in der nachstehenden Widerrufsbelehrung im Einzelnen wiedergegeben sind:


Widerrufsbelehrung

Der Kunde, der Verbraucher ist, hat gemäß § 355 BGB das Recht, einen mit der Reederei Wassermeier GmbH geschlossenen Fernabsatzvertrag ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt bei Verträgen über Dienstleistungen 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Kunde seine Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.

Der Kunde muss, um sein Widerrufsrecht auszuüben, RW (Reederei Wassermeier GmbH, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Lida Wassermeier, Sielstraße 19c, 26316 Varel-Dangast, Tel.: 04451-862387, Email: tickets@jantjevondangast.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (wie z. B. ein per Post versandter Brief, ein Telefax oder eine E-Mail) über seinen Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Der Kunde kann dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, was jedoch zur wirksamen Ausübung des Wiederrufsrechtes nicht vorgeschrieben ist.

Folgen des Widerrufs: hat der Kunde den Vertrag widerrufen, hat RW ihm alle Zahlungen, die RW von dem Kunden erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Kunde eine andere Art der Lieferung als die von RW angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Widerrufsmitteilung bei RW eingegangen ist. Für die Rückzahlung verwendet RW dasselbe Zahlungsmittel, dass der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Keinesfalls wird dem Kunden wegen Rückzahlungen nach Ausübung des Wiederrufsrechtes Entgelte für die Rückabwicklung des widerrufenen Vertrages berechnet.

Hat der Kunde bei Abschluss von Verträgen über Dienstleistungen verlangt, dass die erworbene Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hat der Kunde einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt des Zugangs der Widerrufserklärung bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der vereinbarten Dienstleistungen entspricht.

Ausschluss bzw. vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts: Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Kraftfahrzeugvermietung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.

Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn die Dienstleistung vollständig erbracht wurde und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen wurde, nachdem der Kunde seine ausdrückliche Zustimmung dazu gegeben hat und gleichzeitig seine Erkenntnis davon bestätigt hat, dass sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verloren geht.

-        Ende der Widerrufsbelehrung   -


3.5.         Muster-Widerrufsformular

Für den Fall, dass der Kunde den Vertrag widerrufen möchte, kann er das nachstehende Formular verwenden und an die

Reederei Wassermeier GmbH

Sielstraße 19c

26316 Varel-Dangast

 Tel.: 04451-862387, Email: tickets@jantjevondangast.de

versenden.

Text Widerruf: „Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*) , bestellt am (*).

Datum ________________

Name des/der Verbraucher(s) __________________

Unterschrift des/der Verbraucher(s) ______________

Legende: / Unzutreffendes streichen; (*) Einfügungen


4.     Preise und Zahlungsbedingungen


4.1.         Soweit die Partei nichts anderes vereinbaren, richten sich die Preise für die jeweilige Leistung nach den im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses auf dem gültigen Fahrplan aufgeführten Preise. Diese Preise verstehen sich inklusive der am Tag der Rechnungsstellung geltenden Mehrwertsteuer. Kinder unter 4 Jahren in Begleitung einer mindestens 18-jährigen Aufsichtsperson haben freien Eintritt.


4.2.         Wenn die Angebotsbeschreibungen von RW nichts anderes ausweisen, verstehen sich die von RW angegebenen Preise als Gesamtpreise in Euro. Die Preisberechnung beruht auf der Fahrtdauer und der Länge der Fahrtstrecke. Bei Überschreitung des vorgesehenen Leistungsumfanges behält RW sich vor, die Preise entsprechend zu erhöhen, sofern die Überschreitung nicht von RW zu vertreten ist.


4.3.         Wenn der Kunde Verbraucher ist, sind einseitige Preisänderungen durch RW dann zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Ausführungstermine mehr als vier (4) Monate liegen und sich in diesem Zeitraum die Kosten für z.B. Material- und/oder Produktbeschaffung, die Lohn-und Lohnnebenkosten, Sozialabgaben, Energiekosten oder z.B. Kosten durch Umweltauflagen, Währungsregularien, öffentliche Abgaben ect. wesentlich erhöht haben. RW hat in solchen Fällen die Preise angemessen entsprechend den Kostensteigerungen zu erhöhen. Der Kunde ist in diesen Fällen zum Rücktritt nur berechtigt, wenn die Preiserhöhung mehr als 10 % beträgt. Der Kunde muss dieses Rücktrittsrecht unverzüglich nach Bekanntgabe des erhöhten Preises ihm gegenüber geltend machen.

Wenn der Kunde Unternehmer ist, sind einseitige Preisänderungen durch RW dann zulässig, wenn sich die Kosten für z.B. Material- und/oder Produktbeschaffung, die Lohn-und Lohnnebenkosten, Sozialabgaben, Energiekosten oder z.B. Kosten durch Umweltauflagen, Währungsregularien, öffentliche Abgaben ect. nach Vertragsabschluss wesentlich erhöht haben. RW hat in solchen Fällen die Preise angemessen entsprechend den Kostensteigerungen zu erhöhen. Der Kunde ist in diesen Fällen zum Rücktritt nur berechtigt, wenn die Preiserhöhung mehr als 20 % beträgt. Der Kunde muss dieses Rücktrittsrecht unverzüglich nach ihm gegenüber erfolgter Bekanntgabe des erhöhten Preises geltend machen.


4.4.         Alle Preise bzw. Beförderungsentgelte sind vor dem Antritt der Fahrt zu entrichten. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlungen ist der Eingang des Rechnungsbetrages auf dem Geschäftskonto von RW maßgebend. Geht eine Zahlung nicht fristgemäßer ein, kann RW von dem Vertrag zurücktreten und Schadenersatz verlangen.


4.5.         In dem Online-Shop von RW stehen den Kunden folgende Zahlungsarten zur Verfügung:

·       Kreditkarte

·       PayPal

·       Klarna


4.6.         Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen zum Zahlungsverzug.


4.7.         Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur bei rechtskräftig festgestellten oder von RW unbestrittenen Gegenforderungen zu. Für Kunden, die Unternehmer sind, gilt ergänzend, dass ein Zurückbehaltungsrecht ausgeschlossen ist, es sei denn, die Gegenforderung des Kunden stammt aus demselben Vertragsverhältnis und ist von RW unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Zur Geltendmachung dieses Rechtes ist eine schriftliche Anzeige an RW erforderlich.


5.     Fahrkarten


5.1.         Als Fahrkarten werden

· bei Bestellungen über den Online-Shop PDF-Dateien bzw. JPG/PNG- Dateien generiert, die dem Kunden per E-Mail übermittelt werden oder

· dem Kunden bei dem Kauf einer Fahrkarte an der Tageskasse sog. Zugangchips übergeben.


5.2.         Das Betreten eines Schiffes der RW ist für den Kunden nur bei unaufgefordertem Vorzeigen einer online erworbenen, gültigen Fahrkarte oder eines an der Tageskasse erworbenen, gültigen Zugangschips möglich. Online erworbene und als PDF- bzw. als JPG/PNG-Datei erhaltene Fahrkarten muss der Kunde als gut lesbaren DIN-A4 Ausdruck oder als digitale Abbildung auf dem Bildschirm eines mobilen Gerätes vorzeigen.


5.3.         Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind Fahrkarten bis zum Antritt der Fahrt unter Hinweis auf die Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen der RW frei übertragbar. Nicht übertragbar sind personalisierte Fahrkarten, die auf einen bestimmten Namen lauten. RW behält sich vor, bei der Überprüfung personalisierter Fahrkarten Personen-Identitätskontrollen durchzuführen.


5.4.         Ein kommerzieller Weiterverkauf von bei RW erworbenen Fahrkarten wird ausdrücklich untersagt.


5.5.         Fahrkartenkäufe, die im Online-Shop der RW abgewickelt wurde, können bis einen Tag vor dem Tag, an dem die Fahrkarte gültig ist, über die E-Mail-Adresse tickets@jantjevondangast.de storniert werden. Entrichtete Tickets Preise werden im Falle einer ordnungsgemäßen Stornierung – ggfs. unter Abzug einer Bearbeitungsgebühr -  zurückerstattet.


6.     Einlösen von Geschenkgutscheinen


6.1.         Geschenkgutscheine können über den Online-Shop der RW oder am Fahrkartenschalter erworben und nach Erwerb auch nur dort eingelöst werden.


6.2.         Bei RW erworbene Geschenkgutscheine unterliegen der Verjährungsfrist gemäß § 195 BGB. Sie verlieren damit mit Ablauf des 3. Jahres nach dem Jahr des Gutscheinkaufs ihre Gültigkeit und können dann nicht mehr eingelöst werden. Ein dem Kunden möglicherweise zustehendes Restguthaben aus einem Geschenkgutschein Kauf wird dem Kunden bis zum gemäß § 185 BGB eintretenden Ablaufdatum gutgeschrieben. Mit Erreichen dieses Ablaufdatums verfällt ein etwaiges Restguthaben.


6.3.       Eine Barauszahlung und/oder Verzinsung des Wertes eines Geschenkgutscheine ist ausgeschlossen.


6.4.         Der Kunde hat zu beachten, dass ein Geschenkgutschein vor dem Abschluss eines Karten-Bestellvorgangs im Online-Shop der RW in dem dafür vorgesehenen Eingabefeld eingetragen werden muss. Möchte der Kunde einen Geschenkgutschein beim Erwerb von Fahrkarten am Fahrkartenschalter einsetzen, hat er dem Verkäufer am Fahrkartenschalter den Geschenkgutschein vor Abschluss des Kaufvertrages vorzulegen. Eine Einlösung eines Geschenkgutscheines ist nur vor Abschluss des Bestellvorganges bzw. Fahrkartenkaufs möglich.


6.5.         Der Kunde kann pro Fahrkartenbestellung bzw. Fahrkartenkauf auch mehrere Geschenkgutscheine einlösen.


6.6.         Ein Gutschein kann nur für die Erbringung von Leistungen der RW eingelöst werden. Der Kauf von weiteren Geschenkgutscheinen durch Einlösung eines vom Kunden bereits erworbenen Geschenkgutscheine ist nicht möglich.


6.7.         Sollte ein Gutscheinguthaben für den vom Kunden beauftragten Erwerb von Fahrkarten nicht ausreichend sein, ist der verbleibende Restbetrag per Zahlung durch den Kunden unter Anwendung der angebotenen Zahlungsarten auszugleichen.


6.8.         Ein Geschenkgutschein ist auf Dritte übertragbar und kann von dem jeweiligen Inhaber, soweit er berechtigt und geschäftsfähig ist, eingelöst werden.


7.     Mindestteilnehmerzahl


7.1.         RW kann vom Vertrag zurücktreten, wenn einer auf ihrer Webseite oder eine in einer Buchungsbestätigung angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. RW hat den Rücktritt spätestens sieben (7) Tage vor Beginn der Veranstaltung dem Kunden gegenüber in Schrift- oder Textform (per Brief oder per E-Mail) zu erklären.


7.2.         Erklärt RW den Rücktritt vom Vertrag wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl erhält der Kunde die gezahlte Vergütung umgehend zurück, wenn er nicht von seinem Recht zur Ersatz-Buchung einer mindestens gleichwertigen Veranstaltung aus dem Angebot von RW Gebrauch macht. Der Kunde hat seine Forderung auf Teilnahme an einer anderen gleichwertigen Veranstaltung unverzüglich nach Zugang der Rücktrittserklärung geltend zu machen.


7.3.         Schadensersatzansprüche wegen Erklärung des Rücktrittes vom Vertrag wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl stehen dem Kunden nicht zu.


8.     Leistungen der RW


8.1.         RW erbringt Dienstleistungen im Bereich der Personenbeförderung durch Schiffsfahrten, auf vorangekündigten, per Fahrplan zeitlich festgelegten Fahrtrouten.


8.2.         Sofern während einer Fahrt touristische Zusatzinformationen angeboten werden, erfolgt dies ausschließlich in deutscher Sprache.


8.3.         Zur Inanspruchnahme der Leistungen von RW ist nur die in der Buchungsbestätigung namentlich genannte Person berechtigt. Eine Vertragsübertragung auf einen Dritten ist nur nach vorheriger Zustimmung der RW möglich.

Sofern nach vorher durch RW erteilter Zustimmung ein Dritter in den Vertrag zwischen dem Kunden und RW eintritt, haften der 3. und der Kunde als Gesamtschuldner gemäß § 426 BGB für sämtliche sich aus dem Vertrag ergebenden Ansprüche, insbesondere für die Vergütung und etwaige durch den Eintritt eines Dritten entstehenden Zusatzkosten.


9.     Leistungsänderung


9.1.         Im Falle höherer Gewalt kann die geplante Fahrtroute nach Ermessen von RW in vermindertem Umfang stattfinden. Fälle höherer Gewalt sind unvorhersehbare und unvermeidbare Ereignisse sowie Ereignisse, die selbst im Falle ihrer Vorhersehbarkeit außerhalb der Einflusssphäre der Parteien liegen. Fälle höherer Gewalt sind unter Ziffer 10.4. beispielhaft aufgeführt.

Werden direkte oder indirekte Leistungsbeeinträchtigungen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus (Covid-19) oder einer seiner Mutationen hervorgerufen, ist RW berechtigt, die Leistungserbringung je nach Umfang und Dauer der Unterbrechung auszusetzen, ohne dadurch in Verzug zu geraten. Wie vorgenannte Leistungsbeeinträchtigungen liegen insbesondere vor, wenn

·      Quarantänemaßnahmen über RW oder wesentliche Teile davon verhängt werden;

·      behördlich angeordnete Betriebsschließungen, Ausgangssperren, Reiseverbote oder Auslands-Rückkehr-Gebote ausgesprochen werden;

·      Rohstoff- und Materialbeschaffungsschwierigkeiten bzw. Lieferengpässe durch behördlich angeordnete Maßnahmen hervorgerufen werden;

·      sich ein wesentlicher Teil der gesetzlichen Vertreter und/oder der Erfüllungsgehilfen von RW in Quarantäne befindet.


9.2.         Nach Vertragsabschluss notwendig gewordene Änderungen oder Abweichungen von dem vertraglich vereinbarten Leistungsumfang, betreffend z.B. Zeit, Ort, Schiffsführer und/oder Leistungsinhalt bzw. Art, dürfen von RW nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden und sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen für den Kunden nicht erheblich sind.


9.3.         Im Falle einer für den Kunden erheblichen Leistungsänderung ist dieser berechtigt, unentgeltlich vom Vertrag zurückzutreten oder die Erbringung einer anderen, gleichwertigen Leistung von RW zu verlangen, wenn RW in der Lage ist, eine solche anzubieten und durchzuführen. Der Kunde muss dieses Rücktrittsrecht unverzüglich nach Kenntnisnahme der Mitteilung von RW über die Leistungsänderung geltend machen.


9.4.         Sind Leistungsänderungen notwendig geworden, hat RW diese unverzüglich nach Kenntnisnahme gegenüber dem Kunden zu erklären.


10.  Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen oder wegen höherer Gewalt, Ausschluss von der Beförderung


10.1.      RW kann einen Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen,

-       wenn ein Kunde ungeachtet einer (auch mündlichen) Abmahnung durch RW das Vertragsverhältnis nachhaltig stört

-       oder wenn der Kunde sich in einem solchen Maß vertragswidrig verhält, dass eine sofortige fristlose Kündigung des mit ihm geschlossenen Vertrages gerechtfertigt ist.

Im Falle einer solchen fristlosen Kündigung bleibt der Anspruch von RW auf das Teilnehmerentgelt erhalten, jedoch unter Anrechnung ersparter Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile, die RW aus einer anderen Verwendung des Transportmittels in der nicht in Anspruch genommenen Leistungszeit erlangt.


10.2.      RW behält sich vor, Kunden von der Fahrt auszuschließen, die offensichtlich alkoholisiert sind oder unter dem Einfluss anderer Rauschmittel stehen oder die wegen allgemeiner oder ansteckender Erkrankung, Gebrechen oder aus einem anderen Grund reiseunfähig sind oder die die Gesundheit anderer Mitreisender gefährden. Auch Kunden, die aus anderen Gründen eine Gefahr für die Sicherheit oder Ordnung des Schiffsbetriebes oder für andere Kunden darstellen, können von der Leistungserbringung ausgeschlossen werden.


11.  Gewährleistung und Haftung


11.1.      Im Zusammenhang mit der von RW erbrachten Leistungen haftet RW, deren gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen uneingeschränkt

·       bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit;

·       bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;

·       bei Nichteinhalten von zwischen den Parteien vereinbarten Garantieversprechen;

·       soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.


11.2.      Im Falle der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ist die Haftung von RW bei einfacher Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß Ziffer 10.1.uneingeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die der Vertrag der RW nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszweckes auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten).


11.3.      Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens beschränkt, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Im Falle von Personen- und Sachschäden ist die Haftung auf 10.000.000 Euro (in Worten: Euro 10.000.000) je Versicherungsjahr beschränkt.


11.4.      Im Übrigen ist die Haftung von RW ausgeschlossen. Beispielhaft haftet RW insbesondere nicht:

·      in Fällen höherer Gewalt. Hierzu zählen insbesondere z.B. Naturkatastrophen wie Orkane, Sturmfluten, Überschwemmungen, Eisgang, Nebel, Taifune oder Blitzschläge sowie andere Ereignisse unwetterähnlichen Ausmaßes, Erdbeben, Lawinen- und Erdrutsche, Feuer, Seuchen, Epidemien (soweit solche von der WHO oder einem Ministerium ausgerufen wurden), sowie infektiöse Krankheiten, Krieg oder kriegsähnliche Zustände, Aufruhr, Revolution, Militär- oder Zivilputsch, Blockaden, Behörden- und Regierungsanordnungen, kardinale Rechtsänderungen, Rohstoff- und Materialbeschaffungsschwierigkeiten wie bzw. Lieferengpässe, Sabotage, Streiks, Unruhen oder Aussperrungen;

·      für Schäden an von Kunden mitgebrachten Gegenständen, die durch mangelhafte oder fehlende Verpackung oder sonstige unsachgemäße Verladung bzw. Verstauung durch den Kunden entstanden sind. RW übernimmt keine Obhuts- und Verwahrungspflichten;

·      für Abweichungen von Fahrplänen durch extremes Hoch- und Niedrigwasser oder sonstige Verkehrsbehinderungen, durch Betriebsstörungen oder durch Unterbrechungen, die von der RW nicht zu vertreten sind.


11.5.      Im Falle des Eintritts eines Ereignisses höherer Gewalt ist die betroffene Vertragspartei verpflichtet, die andere Partei unverzüglich innerhalb von 14 Tagen nach Kenntnis der Sachlage in Schrift- oder Textform (Brief per Post, E-Mail) über den Eintritt des Ereignisses und dessen Folgen hinsichtlich der daraus resultierenden Leistungsbeeinträchtigung zu informieren.


11.6.      RW haftet nicht für Leistungen der Bordgastronomie, es sei denn, diese wird von ihr selbst erbracht.


11.7.      RW übernimmt keine Gewährleistung dafür, dass vereinbarte Anlegestellen nutzbar sind, wenn diese etwa infolge der Belegung durch Fremdschiffe oder aus anderen, von RW nicht zu vertretenen Gründen nicht angreifbar sind.


11.8.      Körperlich eingeschränkte Kunden nehmen die von RW angebotenen Leistungen auf eigenes Risiko in Anspruch. Sollte eine Kunde bezüglich seiner körperlichen Möglichkeiten, eine von RW angebotene Leistung in Anspruch nehmen zu können, im Unklaren sein, hat er vor Buchung einer Leistung mit RW abzustimmen, ob ihm grundsätzlich eine Inanspruchnahme möglich wäre.

RW hat das Recht, diejenigen Kunden bei Fahrtantritt abzuweisen, bezüglich derer sie befunden haben, dass sie sich an Bord nicht sicher fortbewegen können. Im Falle solcher Abweisungen steht dem Kunden kein Anspruch auf Entschädigung zu.


11.9.      Reisegepäck oder Garderobe, für die RW kein besonderes Entgelt erhoben hat, bleibt auch an Bord unter der allgemeinen Obhut des Fahrgastes, eine Haftung für z.B. Beschädigung oder Abhandenkommen wird von RW nicht übernommen. Auch für Verlust oder Beschädigung von Geld, Schmuck und sonstigen Wertsachen haftet RW nicht.


11.10.   Die Vertragsparteien sind verpflichtet, alles Ihnen Mögliche und Zumutbare zur Schadensminderung zu unternehmen.


11.11.   Etwaige gesetzliche Ansprüche des Kunden bleiben unberührt.


12.  Beförderung von Tieren, Gepäck und sonstigen Gegenständen


12.1.      Ausdrücklich erfolgt der Hinweis, dass die Mitnahme an Bord von gefährlichen Gegenständen und Stoffen, wie z. B. Waffen, Munition, Feuerwerkskörper, leicht entzündliche, ätzende, explosionsfähige oder übelriechende Stoffe, unverpackte oder ungeschützte Sachen, durch die Personen verletzt werden können sowie von Gegenständen, deren Besitz verboten oder strafbar ist, unzulässig und verboten ist.

RW behält sich vor, vertragswidrig an Bord mitgebrachte Gegenstände, die erst während der Fahrt entdeckt werden, auf Kosten des Kunden in Verwahrung zu nehmen und bei Zielankunft selbst von Bord zu bringen.


12.2.       Soweit an Bord während der Erbringung der gebuchten Leistung ausreichend Unterbringungsmöglichkeiten vorhanden sind, können von Kunden Kinderwagen, Rollatoren bzw. sonstige orthopädische Hilfsmittel unentgeltlich mitgenommen werden.


12.3.      Rollstühle können leider nicht befördert werden.


12.4.      Die unentgeltliche Mitnahme von Tieren, vor allem von Hunden, setzt voraus, dass der Tierhalter seiner Aufsichtspflicht genügt und eine Gefährdung der Sicherheit von Personen oder des Schiffes sowie die Belästigung anderer Fahrgäste ausgeschlossen ist. Tiere dürfen sich nicht auf Sitzplätzen aufhalten.


12.5.      Sofern nichts anderes vereinbart ist, haben die Kunden von Ihnen an Bord mitgebrachte Gegenstände selbst zu verstauen, zu verwahren und zu beaufsichtigen. Das Schiffspersonal kann hierfür, bindend für den Kunden, einen bestimmten Platz zuweisen. Vom Kunden mitgebrachte Gegenstände müssen, sofern dies im Einzelfall erforderlich ist, beförderungssicher verpackt und mit einer zuordnungsfähigen Kennzeichnung versehen sein.


13.  Pflichten des Kunden


13.1.      Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche ihm erteilten Anweisungen - vor allem Sicherheitsanweisungen - sowie die Hausordnung von RW zu befolgen. Der Kunde ist zur gegenseitigen Rücksichtnahme sowie zur Einhaltung der Sitten und Gebräuche des Leistungsortes verpflichtet.


13.2.      Kunden, die eine Gefahr für die Sicherheit oder Ordnung des Schiffes, des Schiffspersonals oder für andere Kunden darstellen, sind von dem Leistungsempfang ausgeschlossen und können von Bord verwiesen werden.


13.3.      Der Kunde muss selbstständig und rechtzeitig vor Fahrtbeginn mit einer gültigen Fahrkarte bzw. einem gültigen Zugangschip an Bord gehen. Der Beförderungsanspruch des Kunden entfällt, wenn er zum maßgeblichen Abreisezeitpunkt nicht anwesend ist und sich nicht an Bord begibt. Es besteht in diesen Fällen keinen Anspruch des Kunden auf Entschädigung oder Rückerstattung. Die bevorstehende Regel gilt auch, wenn einzelne Teilnehmer einer angemeldeten Gruppe nicht oder nicht rechtzeitig erscheinen.


13.4.      Dem Kunden ist es bei der Nutzung von Fahrzeugen der RW insbesondere untersagt:

-       die Leistungen von RW unter dem Einfluss von Medikamenten, Alkohol, Suchtmitteln und/oder Drogeneinfluss sowie im Falle ansteckender Krankheiten in Anspruch zu nehmen, soweit ein solcher Einfluss die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden des Kunden beeinträchtigen kann oder Dritte gefährdet;

-       Schotten und/oder Türen der Fahrzeuge während der Leistungserbringung eigenmächtig zu öffnen;

-       Gegenstände aus den Fahrzeugen zu werfen oder hinausragen zu lassen;

-       während einer Fahrt auf- oder abzuspringen;

-       ein als besetzt geltendes Fahrzeug zu betreten;

-       die Benutzbarkeit der Betriebseinrichtungen, der Durchgänge und der Ein- und Ausstiege durch sperrige Gegenstände zu beeinträchtigen;

-       Minderjährige unbeaufsichtigt zu lassen;

-       Werbung oder Dekorationsmaterial (auch Konfetti, Sand, Steine oder Blüten) in oder auf dem Fahrzeug anzubringen. Sollte ein Kunde eine ausdrückliche schriftliche Sondergenehmigung der RW zum Anbringen von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen erhalten haben, muss sämtliches von ihm eingebrachtes Material den feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen. Sämtliche im oder am Fahrzeug angebrachten Materialien muss der Kunde nach Beendigung der Leistungserbringung auf eigene Veranlassung und Kosten rückstandslos entfernt werden.


13.5.      Die Kosten (inklusive Umsatzsteuer) für die Beseitigung von Verunreinigungen an Fahrzeugen oder Betriebsanlagen, die über die bei der vertragsgemäßen Nutzung entstehenden Verunreinigungen hinausgehen, hat der die Verunreinigungen verursachende Kunde zu tragen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass RW kein oder ein niedriger Verunreinigungsschaden entstanden ist, als ihm in Rechnung gestellt wurde.


13.6.      Kunden ist es ohne ausdrückliche, schriftliche, vor Beginn der Leistungserbringung einzuholende Genehmigung durch RW nicht gestattet, Gastronomieleistungen für sich und/oder weitere Kunden selbst zu erbringen.


13.7.      Kunden-Reklamationen sind innerhalb von 7 Tagen nach der Leistungserbringung bei RW schriftlich geltend gemacht werden, andernfalls entfällt die Gewährleistungspflicht von RW hinsichtlich der reklamierten Leistungen.


14.  Fundsachen


14.1.      Fundsachen sind unverzüglich nach Auffinden dem Schiffspersonal zu übergeben. Eine sofortige Rückgabe von Fundsachen an diejenige Person, die behauptet ein Recht zum Besitz daran zu haben, erfolgt nur, wenn sich der Kunde als rechtmäßiger empfangsberechtigte ausweisen kann. Ist dies nicht der Fall, behält RW sich vor, die Rückgabe zu einem späteren Zeitpunkt – u.U. gegen Zahlung eines angemessenen Aufbewahrungs Entgeltes - durchzuführen. Nach Ablauf eines angemessenen Aufbewahrungszeitraumes kann RW die Fundsachen einem öffentlichen Fundbüro übergeben.


14.2.      Der Verlust von Gegenständen ist in dem Schiffspersonal unverzüglich nach dem Bemerken des Abhandenkommens anzuzeigen.


15.  Datenschutz


15.1.      RW erhebt und speichert Daten des Kunden, die für die Geschäftsabwicklung notwendig sind. Bei der Verarbeitung der personenbezogenen Kundendaten werden die gesetzlichen Bestimmungen durch RW beachtet. RW ist berechtigt, vom Kunden zu den vorstehenden Zwecken erhobene Daten an mit der Leistung Durchführung beauftragte Dritte zu übermitteln, soweit dies zur Erfüllung des Vertrages notwendig ist.


15.2.      Der Kunde erhält auf Anforderung jederzeit Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten.


16.  Alternative Streitbeilegung


16.1.      Für Kunden, die Verbraucher sind, hat die EU-Kommission im Internet eine Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung unter dem Link https://ec.europa.eu/consumers/odr bereitgestellt. Diese Plattform soll als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen dienen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.


16.2.      RW ist nicht zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren auf der unter Ziffer 15.1. genannten Online-Plattform oder bei einer anderen Verbraucherschlichtungsstelle / universal Schlichtungsstelle verpflichtet.


17.  Schlussbestimmungen


17.1.      Für diese AGB und die Vertragsbeziehungen zwischen RW und den Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechtes. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als der nicht gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.


17.2.      Ist der Kunde Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuches, Unternehmer i.S.v. § 14 BGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher - auch internationaler - Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz von RW in 26316 Varel-Dangast. RW ist in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Leistungsverpflichtung gemäß diesen AGB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder im allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.


Stand dieser AGB: 03.05.2022

AGB: Text
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